Zum einen Dienstleister und externe Berater, etwa zur Anpassung an die Unternehmensstrukturen. Zum anderen Eigenleistungen (interne Personalkosten), etwa für Datenmigration oder für Key-User.
Damit erreichen Sie eine Glättung der Initialkosten. Sie können die Aufwendung für die Software also aus laufenden Erträgen abdecken. Zudem wird die Bilanzneutralität gewahrt.
Die Rahmenbedingungen sind mit den Softwareherstellern jeweils im Vorfeld geklärt. Damit sind alle Voraussetzungen laut Leasingerlass erfüllt – das wirkt einer steuerlich ungünstigen „Umdeutung“ von Leasing in Mietkauf entgegen.
Durchstarten mit einem Projektleasing für Cloud/Subscription Lösungen.