IT-Leasing zahlt sich aus
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, tiefem Branchen-Know-how und individuellen Lösungen: mit Miller Leasing, dem Spezialisten für IT-Leasing. Entdecken Sie alle Vorteile und die Besonderheiten im Blick auf Basel II und US-GAAP/IFRS.
Ihre Vorteile
- IT-Produkte entwickeln sich immer schneller, bieten ständig neue Möglichkeiten für optimale Arbeitsabläufe. Mit kurzen Vertragslaufzeiten können Sie flexibel darauf reagieren. Austauschmodelle helfen bei der Budgetplanung und erlauben die Nutzung der neuesten Technologie.
- Fest vereinbarte Raten ermöglichen Ihnen eine klare Planungsgrundlage und Kostenkalkulation. Sie bezahlen nur die tatsächliche Nutzung der Systeme aus den Erträgen, die Sie mit den Produkten erwirtschaften und nutzen so den „pay as you earn“-Effekt.
- Leasing- und Mietraten sind in der Regel bilanzneutral und als Betriebsausgaben unabhängig von den Abschreibungsvorschriften direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung abzusetzen– unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn Ihr Unternehmen nach IFRS oder US-GAAP bilanziert.
- Leasing- und Mietverträge mit uns schonen Ihre Kreditlimits bei konventionellen Finanzierungsquellen. Die damit gewonnene Liquidität können Sie für das rentable Kerngeschäft Ihres Unternehmens einsetzen.
- Sie möchten die Finanzierung direkt vom Hersteller oder dem Systemhaus bekommen? Mit Miller Leasing ist das möglich.
- Sie bevorzugen aus rechtlichen Gründen eine Mietlösung? Auch darin hat Miller Leasing 30 Jahre Erfahrung.
Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob Leasing die richtige Alternative für Sie und Ihr Unternehmen ist? Rufen Sie uns an– wir beraten Sie gerne!
Leasing mit MLM kann Ihnen im Hinblick auf Basel II helfen:
Da MLM als Leasinggeber in der Regel wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist und es in seiner Bilanz ausweist, wird bei Ihnen eine Bilanzverlängerung vermieden. Das hat einen positiven Einfluss auf Ihre Eigenkapitalquote, was wiederum zu einer Verbesserung Ihres Ratings bei den Banken führen kann.
Dies verbessert Ihre Chancen auf günstige Finanzierungszusagen von Ihrer Bank.
Der Hintergrund:
Die seit 2007 geltenden Vorschriften bezüglich der Eigenkapitalanforderung an Kreditinstitute bei der Kreditvergabe (Basel II) hängen stärker als bisher vom individuellen Rating des Kreditnehmers ab. Während Kreditinstituten bislang eine Eigenkapitalhinterlegung von generell 8% der Kreditsumme vorgeschrieben war, ist dieser Prozentsatz jetzt vom Rating des potentiellen Kreditnehmers abhängig. Damit richtet sich die Höhe der Kreditzinsen in erster Linie nach dem individuellen Kreditrisiko bzw. nach der Bonitätseinstufung des Kreditnehmers durch die Rating-Agenturen und/oder durch die kreditgebenden Banken. Dies kann die Kreditfinanzierung je nach Branchen- und Unternehmenssituation schwieriger und kostenintensiver als bisher gestalten.
Bilanzneutrale Gestaltung auch bei US-GAAP / IFRS:
Bilanziert Ihr Unternehmen nach US-GAAP oder IFRS, gelten hier gesonderte Regelungen für die bilanzneutrale Gestaltung von Leasingverträgen:
- Leasingverträge werden in diesem Falle in Operating Lease (US-GAAP u. IFRS) und Capital Lease (US-GAAP) bzw. Finance Lease (IFRS) unterteilt. Mehr über FAS 13 (US-GAAP) erfahren Sie unter www.fasb.org. Mehr Informationen zu IAS 17 (IFRS) finden Sie unter www.iasb.org. Diese Seite ist kostenpflichtig.
- Die beiden Vertragsarten unterscheiden sich in der Aktivierung und Abschreibung des Leasingobjektes und haben somit direkte Auswirkungen auf Ihre Unternehmensbilanz.
- Während ein Leasingobjekt im Operating Lease beim Leasinggeber aktiviert und abgeschrieben wird, erfolgt dies im Capital bzw. Finance Lease beim Leasingnehmer.
- Im Falle des Operating Lease stellen die monatlich zu entrichtenden Leasingraten bilanzneutrale Betriebsaufwendungen dar und werden direkt in der GuV angesetzt.